Institut zur Therapie der Rechenschwäche / Arithmasthenie





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Gedanken zur Verwaltungsvorschrift
für baden-württembergische Schulen vom 22.08.2008
aus therapeutischer Sicht

Diagnose: Rechenschwäche/Rechenstörung nach ICD-10 Kriterien
Die Diagnose: Rechenschwäche/ Rechenstörung nach dem Diskrepanzprinzip (Rechenleistung unterscheidet sich statistisch bedeutsam von der allgemeinen Intelligenzleistung) orientiert sich nicht an den mathematisch-inhaltlichen (Denk)Fehlern der Kinder.
Auch das Erstellen einer individuellen Förderplanung setzt eine qualitative, die Denkprozesse des Kindes offen legende Diagnostik voraus. Dies ist mit den standardisierten Diagnoseverfahren nicht zu leisten. (siehe dazu auch „Unser Konzept - Diagnose ")
Folgt man der Definition des ICD 10 zeigt sich eine Rechenschwäche vor allem in der Beherrschung der Grundrechenarten und weniger in den „höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden". Diese Aufzählung folgt dem Beschulungsverlauf wie er in den Schulbüchern eingeteilt wird, nicht aber dem Entwicklungsverlauf des mathematischen Denkens. Die Auseinandersetzung mit Flächen, Ebenen und Körpern (Geometrie) z.Bsp. wird bereits vorschulisch angebahnt und ist bei den meisten rechenschwachen Kindern mit Denk- und Wahrnehmungsfehlern behaftet. Geometrische Leistungen stellen also bereits während der Zahlbegriffentwicklung (vorschulisch und Grundschule) grundlegende Voraussetzung dar - und findet nicht dann statt, wenn im Schulbuch der weiterführenden Schulen das Kapitel „Geometrie" aufgeschlagen wird. Ebenso lassen sich ohne rudimentäre Einsichten in die Algebra keine Rechenvorteile nutzen, keine schriftlichen Rechenverfahren verstehen und keine Platzhalteraufgaben lösen.

In der Verwaltungsvorschrift wird die Notwendigkeit der Früherkennung und frühen Förderung bei besonderen mathematischen Schwierigkeiten ausdrücklich benannt. Gelingt dies in geeigneter Weise, ist ausreichend Zeit den betroffenen Kindern in den 4 Jahren der Grundschulzeit so zu helfen, dass sie den selbstständigen und langfristigen Anschluss an das schulartgemäße Niveau erreichen können. Gleichzeitig ist eine frühe Diagnose mit den derzeitigen standardisierten Diagnoseverfahren nur unzureichend möglich. Vor allem die Grundschulkinder der ersten und zweiten Klasse bewegen sich in einem Zahlraum, den sie abzählend bewältigen können - Ergebnisse sind also oft richtig und auch die zum Abzählen notwendige Zeit steht zur Verfügung. Das hat auch seine Berechtigung, da auch im unauffälligen Entwicklungsverlauf das Ersetzen des Abzählens durch das Nutzen von Zahlzusammenhängen erst nach und nach geleistet wird. Die angewandten Zählstrategien an sich, lassen aber sehr wohl eine frühe Einschätzung zu, ob den Kindern wichtige grundlegende Kenntnisse etwa über Menge, Raum, Zuordnung, Reihenfolge verfügen - dieses lässt sich aber nicht an der richtigen oder falschen Lösung einer Aufgabe ablesen - sondern ist nur über einen befragenden, reflektierenden diagnostischen Zugang zu leisten. Also: Rechenschwache Kinder sollen früh erkannt werden, dass lässt aber das vorgeschriebene Diagnoseverfahren oft nicht zu.

Wir benutzen den Begriff Arithmasthenie weil er beschreibt, dass es sich bei der Rechenschwäche um eine Störung im Grundlagenbereich der Arithmetik, also in dem Teil der Mathematik, der sich mit bestimmten und allgemeinen Zahlen und deren Beziehung befasst, handelt. Damit betonen wir unsere Auffassung, dass weder die Diagnose noch die Therapiebedürftigkeit an das Intelligenzniveau des Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen gebunden sein darf, sondern nur von den mathematisch-inhaltlichen Denkprozessen und deren Störung abhängt.

Schulische Förderung: Fördergruppen - befristeter Einzelunterricht
Hier unterscheiden sich die Angebote der Schulbezirke. Im Karlsruher Raum gibt es die so genannten Rechen-Intensiv-Maßnahmen (RIMA) Bei den RIMAs handelt es sich um das zeitlich befristete Angebot einiger Schulen, die eine Gruppe Kinder mit besonderem Förderbedarf in Mathematik zusammenfasst und speziell fördert. Wenn ein Kind, das nicht an dieser Schule beschult wird, an diesem Angebot teilnehmen soll, verlässt das Kind „seine" Schule und wird bis zu 12 Wochen an der anderen Schule beschult - danach kehrt es an seine Schule zurück. Im Schulbezirk Esslingen gibt es seit September 2008 Dyskalkulie-Kurse an 10 Grundschulen (Stand 2009), so genannten Standortschulen. Dort sind Fördermöglichkeiten für rechenschwache Kinder eingerichtet. 4 bis 5 Kinder werden dort zusammen in einer Gruppe am Nachmittag, eine Stunde wöchentlich zusammengefasst.
Der organisatorische Rahmen weist schon auf die begrenzten Möglichkeiten der Förderung des einzelnen Kindes hin. Kinder, die sich falsche Vorstellungen und Arbeitsweisen angeeignet und eingeschliffen haben, können diese nicht in wenigen Wochen wieder ablegen. In dieser Zeit können eventuell funktionierende Schemata und Vorstellungsbilder für den aktuellen Schulstoff eingeübt werden. Die notwendige Verallgemeinerungsleistung, die es ermöglicht, dem Schulstoff dauerhaft zu folgen, müsste das Kind dann alleine leisten. Die mathematischen Denkfehler sind bei einer Rechenschwäche aber meist zu prinzipiell, dass dies gelingen könnte. Die Zusammenfassung in Fördergruppen setzt eine Homogenität der Gruppe voraus, die durch die Individualität der Kinder, deren Denkfehler und deren psychische Sekundärproblematik nicht gegeben ist. Auch der schulischen Förderung sollte daher eine qualitative Diagnostik vorangestellt werden, damit die Entscheidung über die Förderung - schulische Zusatzmaßnahme (=Kleingruppe) oder Rechenschwächetherapie (=Einzelgruppe)- gefällt werden kann. Im ungünstigen Fall zeigt momentan erst das Nichtprofitieren des Kindes von der schulischen Förderung, dass eine Individualisierung und/oder eine Änderung der Förderung notwendig ist. Eine Rechenschwäche ist behandelbar! Profitiert ein Kind nicht von der Förderung liegt das nicht am Kind sondern am Förderansatz!

Zum befristeten Einzelunterricht kann an dieser Stelle wenig geschrieben werden, da er eigentlich nirgendwo stattfindet. Das lässt das Stundenkontingent, das die Lehrerschaft zur Verfügung hat, nicht zu. In Einzelfällen werden die Lehrer von Heilpädagogen unterstützt, die ein einzelnes Kind im Schulalltag begleiten, dies geschieht aber nicht nur aus der Problematik Rechenschwäche heraus. Diese Kinder sind z.Bsp. massiv verhaltensauffällig oder auch körperlich behindert. Hier liegt dann auch die Hauptaufgabe der Heilpädagogen, die nur in Ausnahmefällen ausgebildete Rechenschwächetherapeuten sind.


Nachteilsausgleich
Für das Schuljahr 2010/2011 wird die Handreichung zu der Verwaltungsvorschrift erwartet.
Wir erhoffen uns davon eine genauere Würdigung, welche Interventionen „unseren" Kindern tatsächlich nützen. Im Moment scheint es, als ob die Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches für die Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben undifferenziert auf die Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen übertragen wurden.
Z. Bsp. die „Nutzung von technischen oder didaktisch-methodischen Hilfen, z.B. PC". Als „Technische Hilfen" sind für die Mathematik der Taschenrechner oder der PC zu verstehen.
Bei einer Rechtschreibschwäche macht der Einsatz eines PCs mit Rechtschreibprogramm Sinn, weil es im Aufsatz um Formulierung, Erfassen des Themas etc. geht. In der Mathematik sieht das anders aus. Wer es schafft, die Zeichen in genau der Reihenfolge in den Taschenrechner einzugeben, wie sie auf dem Papier stehen, erhält zwangsläufig das richtige Ergebnis. Platzhalteraufgaben werden bei diesem Vorgehen immer falsch und Sachaufgaben bleiben Glückssache, denn man muss die richtigen Zahlen auswählen und das richtige Rechenzeichen treffen. Die Benotung hinge in so einem Fall weniger von der Leistung des Kindes sondern eher vom Aufgabenmix der Arbeit ab.

Die Kinder mit ausgeprägten Schwierigkeiten im Rechnen zeichnen sich oft durch eine ausgeprägte Stellenwertproblematik aus. Zum einen aus einem fehlenden Größenverständnis heraus begründet und zusätzlich beeinträchtigt durch eine sehr häufig flankierende ausgeprägte Richtungsproblematik. Die spielt vor allem bei der Handhabung mehrstelliger Zahlen eine Rolle. Viele Schüler lernen leider oft mühsam 2stellige Zahlen von rechts nach links zu schreiben - damit sie das zuerst gehörte auch zuerst schreiben. Technische Hilfen verlangen aber das konsequente Eingeben von links nach rechts - und daher kann der empfohlene Einsatz technischer Mittel zur endgültigen Verunsicherung der Kinder beitragen.
Ein weiteres Beispiel ist die „Anpassung der Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen im Einzelfall bei hinreichender Gewichtung aller Leistungsarten, d.h. vor allem eine stärkere Gewichtung der mündlichen Note" und leuchtet für die LRS-Kinder unmittelbar ein. Im Mathematikunterricht werden jedoch Schnell-Rechen-Aufgaben, Rechenkönig, das Rechnen an der Tafel zur mündlichen Note herangezogen - dies ist von rechenschwachen Kindern nicht zu leisten! Vielmehr sollte diese Gruppe der Kinder ausreichend Zeit für die schriftlichen Arbeiten erhalten, da sie aufgrund ihres unmathematischen Vorgehens viel mehr Zeit als ihre Altersgenossen benötigen. Nachzudenken wäre auch über die Möglichkeit, dass rechenschwache Kinder Projektarbeiten über Phänomene aus der Welt der Zahlen (z. Bsp. Warum trugen Seefahrer Augenklappen) vorbereiten und vortragen - dies mit entsprechender Gewichtung der dadurch zu erzielenden Note!

Begrenzung auf den Grundschulbereich:
In unserer Praxis werden auch rechenschwache Erwachsene behandelt. Deren Beschulungs- und Lebensverläufe zeigen deutlich auf, dass sich eine Rechenschwäche ohne Behandlung nicht „verwächst" sondern im Gegenteil durch die psychischen und praktischen Folgen zentrales Lebensthema wird: Arbeitslosigkeit (weil Ausbildungs- und Umschulungsangebote an der Mathematik scheitern), Angststörungen und Depression (weil jahrelange Misserfolgserfahrung und Leistungsversagen zu massiver psychischer Verunsicherung führen). Viele dieser Erwachsenen haben die Grundschulanforderungen noch ausreichend gemeistert, da sie aufgrund ihrer guten bis überdurchschnittlichen Intelligenz und viel Fleiß die Anforderungen der Grundschulklassen noch bewältigen konnten, aber dann an den Anforderungen des Sekundarbereiches scheitern mussten. Da auf der Grundlage unverstandener Schematismen komplexere Aufgaben des Sekundarbereichs und z. T. auch im Alltag dann nicht geleistet werden konnten.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Rechenschwäche oft erst zum Ende der 2. oder im Verlauf der 3. Klasse „entdeckt" wird, ist aus therapeutischer Sicht eine Begrenzung der Förderung und das Nachteilsausgleiches auf den Grundschulbereich nicht korrekt.
 
Abschließendes: Mit der Verwaltungsvorschrift ist das Phänomen Rechenschwäche jetzt auch in der Schule angekommen - dieser Schritt war überfällig und wurde lang erwartet. Mit Erscheinen der Handreichung werden die Diskussionen z. Bsp. über geeignete Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sicher weitergeführt werden.
Für Fragen oder Weiterführendes setzen Sie sich gerne in Kontakt mit uns.
 
 
 

 
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